Arbeitnehmerveranlagung (ANV)

Arbeitnehmerveranlagung (ANV)

Die meisten von den Österreichischen ArbeitnehmerInnen erhalten mit der ANV einen Teil Ihrer bezahlten Steuer zurück. Dabei werden verschiedene Begünstigungen berücksichtigt wie zb. Ausgaben für den Beruf, Familien, usw…

Aus diesem Grund solltest du keine Angst haben (aus Angst das du was zahlen musst) deine ANV zu machen. Ich möchte dir hier die wichtigsten Basisinformationen mitteilen und ich hoffe dir dabei helfen zu können.

Geld zurück

Es gibt 2 Möglichkeiten wie du deine ANV machst

  • Schriftlich: Dazu musst du direkt zum Finanzamt gehen und dir die nötigen Formular holen. Diese füllst du zuhause aus und schickst sie per Post an das Finanzamt zurück.

Wichtige Begriffe

  • Absetzbetrag

Ein Absetzbetrag wird direkt von deinem errechneten Steuer abgezogen und wirkt sich im vollen Umfang aus.

Es gibt Absetzbeträge, die auf deine persönlichen Verhältnisse abstellen, wie zb. den Absetzbetrag für Alleinerziehende. Es gibt aber auch den Verkehrsabsetzbetrag für alle ArbeitnehmerInnen und den Pensionistenabsetzbetrag für PensionistenInnen.

  • Außergewöhnliche Belastungen

Ausgaben für die private Lebensführung können bei der ANV nicht berücksichtigt werden. Sind diese Ausgaben aber zwangsläufig, außergewöhnlich und führen zu einer ungewöhnlich hohen Belastung des Einzelnen im Vergleich zur Mehrzahl der Steuerzahlenden, dann können diese Ausgaben steuerlich berücksichtigt werden.

  • Belege

Alles, was du bei der ANV einreichst, muss du mit Rechnungen und Zahlungsnachweisen belegen können (zb. Kontoauszug). Diese Belege musst du nicht gleich mit der ANV abgeben. Du musst sie aber vorlegen können, wenn dich das Finanzamt auffordert. Achtung: Für diese Belege gilt eine Aufbewahrungsfrist von 7 Jahren.

  • Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und Einkommen

Mit Hilfe deines Jahreslohnzettels kannst du folgende Berechnung durchführen

  • Freibetrag

Im Gegensatz zum Absetzbetrag verringert der Freibetrag nicht di Steuer, die du zahlen musst, sondern nur die Bemessungsgrundlage. Von der Bemessungsgrundlage wird die tatsächliche Höhe der Steuer errechnet. Daher wirkt sich der Freibetrag je nach Einkommenshöhe unterschiedlich stark aus.

Zu den Freibeträgen zählen Sonderausgaben, Werbungskosten und außergewöhnliche Belastungen.

Achtung: Liegt dein Einkommen unter der Steuergrenze, wirken sich Freibeträge überhaupt nicht aus.

  • Gehalt oder Lohn

Beide Wörter bezeichnen das Entgelt, mit dem ArbeitnehmerInnen für deine geleistete Arbeit dich entlohnen.

  • Kind im Steuerrecht
  1. Du oder dein Partner habt für ein Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr Anspruch auf Familienbeihilfe, oder
  2. Dir steht für das Kind mehr als 6 Monate im Kalenderjahr der Unterhaltsabsetzbetrag zu.
  • Partnerschaft im Steuerrecht
  1. Die Ehe
  2. Eingetragene Partnerschaft
  3. Lebensgemeinschaft
  • Sonderausgaben

Das sind Ausgaben, die dem privaten Bereich zugeschrieben werden. Diese im Einkommensteuergesetz vollständig aufgezählten Ausgaben werden vom Staat aber ausdrücklich gefördert und können steuerlich berücksichtigt werden. Dazu zählen zb. Spenden, Kirchenbeiträge, usw…

  • Werbungskosten

Werbungskosten sind Ausgaben, die in direktem Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen oder durch diese verursacht werden. Dazu gehört ua. Fortbildungskosten, Pendlerpauschale, usw…

  • Zufluss- und Abflussprinzip

Einnahmen und Ausgaben fallen in jenes Kalenderjahr, in dem sie tatsächlich erhalten bzw. bezahlt wurden. Musst du zb. ein austehendes Gehalt einklagen, wird es erst in dem Jahr versteuert, in dem du die Zahlung bekommen hast. Hattest du zb. hohe Werbungskosten, dann sind diese auch in dem Jahr abschreibbar, in dem du diese bezahlt hast.

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