Machst du zum ersten mal deine Arbeitnehmerveranlagung oder bist du eher schon ein alter Hase? Das ist völlig egal. Mit unseren Tipps wollen wir euch helfen, dass ganze System mit Steuer zu verstehen und vielleicht etwas neues dazu zu lernen. Wir werden euch immer wieder auf dem laufenden halten und die Liste von Steuertipps wird mit der Zeit ständig aktualisiert. Solltest du aber Fragen haben dann kannst du diese uns direkt unter office@willgeld.com stellen.
- Taxikosten absetzen
Gemäß § 3 Abs. 2 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen, kann ein Freibetrag in der Höhe der tatsächlichen Kosten bis zur Obergrenze von 153,- EUR/Monat abgesetzt werden.
-Wo trage ich das ein?-
Unter dem Reiter „Außergewöhnliche Belastung“ mit der Kennzahl 745.
- Geringwertige Wirtschaftsgüter
Bist du selbstständig oder hast eine eigene Firma? Egal, das können auch Privatpersonen machen. Dann dürfte dich dieser Punkt auch interessieren. Wenn du dir jetzt für dein Büro div. Dinge kaufst dann solltest du nicht über 800,- EUR Netto ausgeben. Diese Anschaffungs- und Herstellungskosten können sofort unter „Geringwertiges Wirtschaftsgut“ abgeschrieben werden Geringwertige Wirtschaftsgüter (usp.gv.at)
-Wo Trage ich das ein?-
Bei der Arbeitnehmerveranlagung für Privatpersonen musst du dies unter dem Reiter „Pendlerpauschale/-euro, Werbungskosten“ und dann unter der Sparte Werbungskosten die jeweilige Kennzahl heraus suchen.
- Nutze den Werbungskostenabzug
Wenn du beruflich bedingte Ausgaben hast, kannst du diese als Werbungskosten absetzen und damit Steuern sparen. Dazu gehören beispielsweise Fahrtkosten, Bücher und Fortbildungen. Weiters fällt auch hier die Kosten für Home-Office hinein.
-Wo Trage ich das ein?-
Unter dem Reiter „Kinder“. Dort scrollst du weiter Runter und unter dem Punkt „Außergewöhnliche Belastung für das Kind“.
- Keine Mehrwertsteuer
Lass dir die Mehrwertsteuer für deine Einkäufe erstatte. Achtung!!! Das geht nur wenn du einen Wohnsitz außerhalb der EU bzw. in einem Drittstaat hast. Ausfuhrnachweise – WKO.at
-Wo Trage ich das ein?-
Erfüllst du alle Bedingungen dann sende das ausgefüllte Formular mit deiner Arbeitnehmerveranlagung an das Finanzamt.
- Immobilie Verschenken
Verschenke nicht deine Immobilie an deinen Nachwuchs. Dein Nachwuchs kann bei einer vermieteten Wohnung bis zu 2% der aktuellen Anschaffungskosten/Jahr absetzen. Unter gewissen Voraussetzung ist ebenso der Verkauf Steuerfrei. Näheres könnt ihr unter Steuern beim Immobilienverkauf | jetzt wohnen | Oberbank – Oberbank erfahren. Was ist jetzt aber mit der Grunderwerbssteuer? Ist der Nachwuchs in gerader Linie (zb Eltern verkauft an Kinder) dann fällt auch keine Grunderwerbssteuer an.
Ebenso habe ich kürzlich einen lesenswerten Artikel gefunden Steuern & Rechte: Immobilien verschenken statt vererben: Wie viel kostet das? | Kleine Zeitung
- Berufliche reisen Inland und/oder Ausland
Da empfähle ich dir direkt auf der AK-Homepage Dienstreise | Arbeiterkammer mal rein zu schauen. Da ist eine genau Aufschlüsselung was du alles bekommen kannst. Überdies solltest du dir div. Rechnungen und eine Bestätigung von deinem Arbeitgeber einholen. Eine einfache Mail reicht hier in der Regel, welche du bei deiner Arbeitnehmerveranlagung mit schickst.
Fazit
Mach dir keine Sorgen, dass du etwas falsch ausgefüllt hast. Es stimmt schon, dass du strafrechtlich wegen Steuerbetrug angezeigt werden kannst. Aber das passiert erst ganz am Schluss wenn wirklich der Verdacht aufkommt, dass du etwas illegales versuchst. Zuvor fragt das Finanzamt noch bei dir nach und wenn du das ausreichend Begründen kannst oder sogar beweisen kannst hast du dir umsonst Sorgen gemacht.